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Mutter mit Kindern, Fotot: BA-PresseMutter mit Kindern, Fotot: BA-PresseWiedereinstieg in den Beruf - Chancen und Möglichkeiten

Begriff: Berufsrückkehrende (Vgl. Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III, § 20)

Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Als angemessene Zeit gilt, dass spätestens ein Jahr nach der Unterbrechung eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird.

Personen, die sich in der Erziehungs- oder Elternzeit befinden und danach keine Beschäftigungsmöglichkeit finden, müssen sich drei Monate vor Beendigung dieser Zeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.


Viele Agenturen für Arbeit bieten einen Informations- und Beratungsservice zum Wiedereinstieg für Berufsrückkehrerinnen an. Nutzen Sie die regionalen Beratungsangebote, wie z. B. die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Chemnitz und Mittelsachsen, die Beratungsstelle des Netzwerk Lebensperspektiven e.V., das Frauenzentrum Lila Villa, den Frauenhilfe e.V., die Beratungsstelle Wildwasser e.V. usw. Hier werden beispielsweise Fragen zum Thema Kinderbetreuung, Qualifizierungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle oder Unterstützungsmöglichkeiten angesprochen.

Quelle: auszugsweise SGB III | www.arbeitsagentur.de

 

Stand 2017